Provisionalverfassung, f.
Provisionalverfassung, f.
vorläufige Ordnung des Reichsexekutionswesens
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ob nicht ... von einer provisional-verfassung zu deliberiren, und daruͤber ein gewisses zu statuiren sey1663 Moser,StaatsR. I 194 Faksimile
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weil ... die unterthanen mit der tuͤrcken-steuer pro præterito et præsenti, der provisional-verfassung ... und andere ... kriegs-drangsaalen hart belaͤstiget1664 Moser,StaatsR. 39 S. 90 Faksimile
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[daß] dergleichen respective erklaͤr- und ubernehmung des dermahligen quanti einem jeden creyß und stand ohne consequenz und nachtheil seyn, auch weder jetzt bey gegenwaͤrtiger provisional-verfassung noch ins kuͤnfftige ... zu præjudiz, nachfolg oder einiger verfaͤnglichkeit gedeutet werden solle1670 RAbsch. IV 81 Faksimile