Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalverfassung

Provisionalverfassung

, f.

vorläufige Ordnung des Reichsexekutionswesens
  • ob nicht ... von einer provisional-verfassung zu deliberiren, und daruͤber ein gewisses zu statuiren sey
    1663 Moser,StaatsR. I 194
  • weil ... die unterthanen mit der tuͤrcken-steuer pro præterito et præsenti, der provisional-verfassung ... und andere ... kriegs-drangsaalen hart belaͤstiget
    1664 Moser,StaatsR. 39 S. 90
  • [daß] dergleichen respective erklaͤr- und ubernehmung des dermahligen quanti einem jeden creyß und stand ohne consequenz und nachtheil seyn, auch weder jetzt bey gegenwaͤrtiger provisional-verfassung noch ins kuͤnfftige ... zu præjudiz, nachfolg oder einiger verfaͤnglichkeit gedeutet werden solle
    1670 RAbsch. IV 81