Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalverordnung

Provisionalverordnung

, f.

vorläufige Anordnung, Regelung, häufig in einem anhängigen Gerichtsverfahren
  • durch die weltliche staͤnde zu behauptung ihrer intention vorgeruckte provisional-verordnung 
    1676 MatStatNrhWestf. I 2 S. 272
  • daß offtgedachtes gottes-haus ... sich ... zu dem bayrischen crayse bekennet, und dessen protection mittelst einer kayserlichen provisional-verordnung imploriret
    1746 Moser,StaatsR. 28 S. 516
  • daß ... durch eine provisional-verordnung keine gleichheit von dem weyd-gebrauch ... gemacht worden
    1760 Cramer,Neb. 23 S. 134
  • [bei einer unrechtmäßigen Veräußerung stellt sich die Frage:] ordne man ein unpartheyisches gericht an, oder verweise die sache an die ordentlichen gerichte, dringe ... auf eine provisional-verordnung, auf sequestration des guts
    1769 Moser,RStändeLand. 259
  • daß waͤhrender litispendenz einem bedrangten theil offt nicht geholffen werden kan, ... außer daß ... der richter demselben etwa durch provisional-verordnungen biß dahin zu statten kommen darff
    1774 Moser,JustizVerf. I 439
  • da ... das votum so lange suspendiret wird, bis wenigstens ... befindenden umstaͤnden nach, von dem richter eine provisional-verordnung gemacht worden ist
    1774 Moser,Reichstage I 56
  • so ist bis zum ausspruche des ganzen reiches die provisionalverordnung in der kapitulation nicht zu uͤbergehen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 503
  • aus dem leitungsrechte [des Erzkanzlers über das postinstitut] ... fließe ... das recht provisionalverordnungen zu erlassen
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 313
  • dann werden ... der appellant ... [und] die appellaten ... ermahnt, damit es nicht zu einer unangenehmen provisionalverordnung pendente lite wider den etwa contravenirenden theil fuͤrzuschreiten, noͤthig seyn duͤrfte
    1798 Vahlkampf,Miszellen II 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):