Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalwerbung

Provisionalwerbung

, f.

vorsorgliche Anwerbung von Soldaten
  • [daß man den Ständen seitens des Reichs aufgeben konnte] sich ... ohne verzug in starke provisional-werbung zu stellen
    1663 DarstWürtG. III 24
  • daß churffuͤrsten und staͤnde ... beschlossen, daß ein jeder, wegen andringender ... gefahr des erb-feindes, zu des gesammten reichs defension sich ohne verzug in moͤgliche starcke provisional werbung stellen ... solle
    1664 RAbsch. IV 7