Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozedurkosten

Prozedurkosten

, pl., vereinzelt -kost m.

Unkosten einer Prozedur (I) 
zu Kost
  • wurde aber inmitlest diser procedur und vor dem außgang derselben ... der schuldner mit dem gleübiger abschaffen wollen, soll er, der schuldner, bevorderst umb den procedurkosten in [der] ... bottencammer abzuschaffen und deßen ein zedul dem gleübiger fürzulegen gewisen, demselben auch ufferlegt sein, ohne ein solche ersechene zeügnuß die bezahlung von dem schuldner nit anzunemmen
    1678 BernStR. VII 1 S. 661
  • von bezahlung der vorigen procedur-koͤsten. es soll aber niemand ein neues recht begehren, er habe dann zuvor die der beurtheilten procedur wegen ergangene koͤsten zum vergnuͤgen der gegenpart bezahlt
    1761 BernStR. VII 2 S. 1013
  • die procedur-koͤsten ... sollen ordentlicher weise derjenigen parthey, die in solcher procedur obsieget, zugesprochen werden
    1762 BernStR. VII 2 S. 1016
unter Ausschluss der Schreibform(en):