Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozedurkosten
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Prozedur
Prozedurkosten
, pl., vereinzelt -kost m.
Unkosten einer Prozedur (I)
zu
Kost
- wurde aber inmitlest diser procedur und vor dem außgang derselben ... der schuldner mit dem gleübiger abschaffen wollen, soll er, der schuldner, bevorderst umb den procedurkosten in [der] ... bottencammer abzuschaffen und deßen ein zedul dem gleübiger fürzulegen gewisen, demselben auch ufferlegt sein, ohne ein solche ersechene zeügnuß die bezahlung von dem schuldner nit anzunemmen1678 BernStR. VII 1 S. 661Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von bezahlung der vorigen procedur-koͤsten. es soll aber niemand ein neues recht begehren, er habe dann zuvor die der beurtheilten procedur wegen ergangene koͤsten zum vergnuͤgen der gegenpart bezahlt1761 BernStR. VII 2 S. 1013Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die procedur-koͤsten ... sollen ordentlicher weise derjenigen parthey, die in solcher procedur obsieget, zugesprochen werden1762 BernStR. VII 2 S. 1016Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"