Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßanordnung
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, f.
prozeßleitende Weisung, hier eines Konsistoriums
- derwegen soll auch der parteien die freiheit nicht gelassen noch eingereumet werden, sich selbst ihres gefallens von einander zu schweren, ohne ordentliche erkäntnuss, processanordnunge des consistorii1586 Mansfeld/Sehling,EvKO. I 2 S. 203Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg