Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßanordnung

Prozeßanordnung

, f.

prozeßleitende Weisung, hier eines Konsistoriums
  • derwegen soll auch der parteien die freiheit nicht gelassen noch eingereumet werden, sich selbst ihres gefallens von einander zu schweren, ohne ordentliche erkäntnuss, processanordnunge des consistorii
    1586 Mansfeld/Sehling,EvKO. I 2 S. 203