Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßhandlung
Artikel davor:
provozieren
prozedieren
Prozedur
Prozedurkosten
Prozeß
Prozeßanordnung
Prozeßblatt
Prozeßbrief
Prozeßbriefträger
Prozeßbüchlein
Prozeßhandlung
, f.
Rechtsakt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
- schreibereicosten ... von proceß-, vertrags-, ybergabs-, einsazungs- und dergleichen handlungen von iedem plath 12 kr.1690 Tirol/ÖW. XVII 324
- [Bestimmung des Gerichtsstands:] in ansehung der prozeßhandlung: wenn bey jenem gerichte uͤber den incidentpunkt erkennt wird, wo die hauptsache entweder noch anhaͤngig, oder schon entschieden ist1780 SteirEinl. 346Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die dermalige noch uͤbrige verfassung der audienz dient daher vorzuͤglich dazu, ... den anwaͤlden alles, was in ihren sachen vorgeht, durch den gestatteten allgemeinen zutritt bekannt werden zu lassen, und dadurch wiederhohlte beschwehrliche vorladungen, die sonst zu jeder proceßhandlung erforderlich sein wuͤrden, entbehrlich zu machen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 493Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die koͤnigl. beamten hingegen sind uͤberall nicht befugt, in foͤrmlichen proceßhandlungen die rechte der cammer, oder des amtes, welchem sie sonst vorgesetzt sind, zu ... vertreten1799 Hagemann,PractErört. II 160Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- war die klage [wegen dem beweise der kindschaft ehelicher kinder] von dem kinde angestellt worden, so koͤnnen die erben sie fortsetzen, in so fern nicht das kind sich derselben foͤrmlich begeben, oder sie waͤhrend dreyer jahre, von der letzten proceßhandlung an zu rechnen, hat liegen lassen1810 CNapBerg § 330
- durch eine prozeßhandlung kann ein besonderer gerichtsstand auf dreifache weise begründet werden, a) durch die materielle connexität einer streitfrage mit einer andern, b) durch die formelle connexität, und zwar 1) im wege der wiederklage, 2) des arrestschlags1829 Puchta,Justizämter I 174Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- weil es nicht bloß darauf ankommt, daß eine handlung, und daß sie in der vorgeschriebenen form, sondern auch daß sie in der bestimmten zeit geschehe, sind die prozeßhandlungen an gewisse zeiten gebunden, deren nichtbeobachtung nachtheilige folgen für die partei hat, die sich derselben schuldig macht1830 Puchta,Justizämter II 42Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte