Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßordnung
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Prozeßordnung
, f.
Gesamtheit der Regeln, die für ein Gerichtsverfahren gelten
vgl.
Gerichtsordnung (II),
Hofgerichtsordnung,
Kanzleiordnung,
Kanzleiprozeßordnung,
Konsistorialordnung,
Landgerichtsordnung,
Landschrannenordnung,
Oberhofgerichtsordnung
- pvblication der process-ordnung de dato den 15. mart. 1686MagdebPolO. II 1
- [Übschr.:] process-ordnung, wie bey allen ... frantzoͤsischen gerichten, procediret ... werden soll, vom 14. april. 1699CCMarch. II 1 Sp. 275f.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wodurch [vorschlaͤge der kompetenten Landstände usw.] nicht allein diese unsere allgemeine ordnung, sondern auch eines jeden landes process-ordnung dergestalt ferner zu verbessern, daß gott und wir daran einen gefallen und unsere nach recht und gerechtigkeit sich sehnende unterthanen daran trost und erquickung haben moͤgen1713 CCMarch. II 1 Sp. 537Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- gleichen justizlauf und proceßordnung1740 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 123
- proceß-ordnung, gerichts-ordnung ... ist eigentlich nichts anders, als eine von der hohen landes-obrigkeit vorgeschriebene regel und richtschnur, nach welcher die in denen gerichten vorfallenden irrungen und streitigkeiten abgethan, und vom anfang biß zum ende des processes verfahren werden soll1741 Zedler 29 Sp. 701Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine durchgehends gleiche cynosur oder processordnung1749 Kretschmayr-Walter II 281
- gegenwaͤrtige proceßordnung soll in hiesigen landen sowohl gegen inn- als auslaͤndern, sogar in causis domini, genau beobachtet werden1768 CompCodBav. 436
- corpus juris fridericianum. erstes buch von der prozeß-ordnung ... Berlin ... 1781CJFrid. Titelblatt
- hatte dies unerhörte beyspiel bereits die wirkung, dass alle seit den zwey lezten regierungen cassirte beamte, welche ihr betragen auf keine weise zu rechtfertigen wussten, ihre zuflucht zu den justitzstellen nahmen und in der chicane der prozessordnung ihr einziges rettungsmittel zu finden glaubten1797 Kretschmayr-Walter V 58
- zur verhandlung der consistorialsachen ist keine eigne proceßordnung erlassen1804 Schlegel,HannovKR. IV 411
- der richter leitet die verhandlungen, damit sie dem zwecke des prozesses entsprechen, und das ende desselben sobald, als es mit der prozessordnung vereinbar ist, herbeiführen1815 Gönner,EntwGesB. I 76Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ein neues civil- und criminalgesetzbuch, eine neue proceß- und allgemeine polizeiordnung koͤnnen nicht, ohne berathung mit den staͤnden, eingefuͤhrt werden1820 Braunschweig/Pölitz,Verf. I 2 S. 920Faksimile - in Google Books
- die prozeßordnung läßt ... der in ihren rechten sich beeinträchtigt glaubenden partei die befugniß ihr recht mit hülfe des richters geltend zu machen oder nicht1822 Puchta,Beitr. I 41Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte