Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßsache
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, f.
I
Angelegenheit, die einen Prozeß (I) betrifft
- in gehorten rechtlichen proceßsachen dem ambtman für schichtengelt und zörung den ganzen tag achtundvierzig ... kreizer1662 Tirol/ÖW. XVII 38
- wollen wir hiermit, daß hinkuͤnfftig ein jedes product oder schrifft, so in process-sachen bey hiesiger raht-stube uͤbergeben ... wird, von einem hiesigen bestellten procuratore jedesmahl unterschrieben ... werden soll1694 BrschwLO. II 360Faksimile - in Google Books
- proceß heißt im allgemeinen die art und weise, wie vor gericht verfahren wird, damit der zweck, welchen das gericht erreichen soll, erreicht werde. der gegenstand woruͤber verfahren wird, heißt eine proceßsache1798 Grolman,KrimRWiss. 380Faksimile (ca. 193 KB)
II
wie Prozeß (I)
- daß hinfuͤhro in denen orthen, wo frantzoͤsische richtere etabliret, keine process-sachen mehr vor den teutschen commissarien ... gefuͤhret ... werden sollen1690 CCMarch. II 1 Sp. 195Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß hinkuͤnftig keinem unterthan und eingesessenen erlaubt seyn solle, ohne consens und vorwissen des ihm vorgesetzten amtmanns, stallers, landvogts auch buͤrgermeisters und raths in seinen proceßsachen einen advokaten anzunehmen1704 StaatsbMag. VIII 374Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- daß im verabscheiden, wie auch in denen proceßsachen einem jeden auf das schleunigste, ohne alles der personen ansehen und mit hintansetzung der übrigen respecten, dasjenige widerfahren möge, was recht ist1716 ActaBoruss.BehO. II 446
- daß die appellationes in proceß-sachen, so uͤber fuͤnffzig gulden importiren, kuͤnfftig an unsere lauenburgische regierungs-cantzley zu Ratzeburg geschehen moͤgen1731 HadelnPriv. 348Faksimile (ca. 120 KB)
- in andern civil- und process-sachen aber bleiben die respective jurisdictiones nach wie vor separiret, und die frantzoͤsische und andere colonisten unter ihren bisherigen richtern1739 CCMarch. Cont. I 296Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- product, productus, wird in denen rechten, und sonderlich in proceß-sachen, derjenige genannt, wider welchen der beweis gefuͤhret wird1741 Zedler 29 Sp. 754Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es hat den deutlichen verstand, daß sonst und wann die partheyen, es sey beyde zusammen oder nur eine allein, solches nicht begehren, der richter in proceß-sachen von selbst keinen augenschein erkennen soll1762 BernStR. VII 2 S. 998Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sind den justizkollegien bloß alle prozeßsachen, die das privatinteresse und die rechte der partheyen beruͤhren, anvertraut worden1785 Fischer,KamPolR. II 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ueber die ordentlichen proceßsachen aber ist ein besonderes protocoll zu jedem stoße der manualacten in der form eines judicialprotocolls abzufassen1790 Thomas,FuldPrR. III 278Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte