Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßverhör

Prozeßverhör

, n.

förmliche gerichtliche Befragung
  • wenn ferner jemand wegen einer boshaften uebel- oder missethat gefaͤnglich eingezogen, auch derselbe nach ordentlich angestelltem proceßverhoͤr und befindung der sache gebuͤhrlich convinciret
    1620 HadelnPriv. 199