Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßzehrung

Prozeßzehrung

, f.

Unkosten im Zusammenhang mit der Führung eines Prozesses
  • kann von meinen zwei geringen gütern kaum so viel aufbringen, als was für unverschuldeten arrest, processzehrung und andere unnöthige kosten spendiren muß
    1694 VeröfflFrkG. IX 13 S. 131
unter Ausschluss der Schreibform(en):