Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prozeßzehrung
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, f.
Unkosten im Zusammenhang mit der Führung eines Prozesses
- kann von meinen zwei geringen gütern kaum so viel aufbringen, als was für unverschuldeten arrest, processzehrung und andere unnöthige kosten spendiren muß1694 VeröfflFrkG. IX 13 S. 131
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