Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prüfe

Prüfe

, f. u. m.
I Prüfung (eines Menschen oder einer Sache)
  • 1 Eignungs- oder Meisterprüfung
  • 2 im Rahmen eines Hexenprozesses 
  • 3 Qualitätsprüfung einer Ware, eines Handwerkserzeugnisses, Münzprüfung
  • 4 Überprüfung eines (rechtlichen) Sachverhalts
  • 5 auf Antrag der Gemeinde erfolgte Untersuchung der des Aussatzes Verdächtigen durch eine kirchliche Behörde
II zu erbringende Leistung oder Probe-, Meisterstück als Qualifikationsbeweis
III Probezeit
IV Prüfmaterial, Probestück
V Minimalfeingehalt
VI Nachweis
VII lebender Prüfe Zeuge
VIII auf Prüfe verkaufen auf Kredit verkaufen