Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prüfung
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(Prüferei)
(Prüfesatze)
(Prüfesilber)
(Prüfestück)
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(Prüfnis)
(Prüfsel)
(Prüftag)
Prüfung
, f.
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I
Beurteilung, Untersuchung
- dar vmme schal de provinghe des vnder schedes licghen in deme rade, inweme men den ... broke do vnde in weme den broke hoghere ofte sidere beteren soleEnde 13. Jh. LübMndStR. Art. 170
- wie enighe vuylnisse dair [wateren] in dede bi nachte, dat sel staen ter scepenen proevinghe1406 LeidenKb. 7Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dit sal staen tots gherechts pruevinghe1413 AmsterdamRbr. 23Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- das meisterstück ist den versammelten zunftgenossen zur prüfung vorzulegen1794 PreußALR. II 8 § 253
- alle päpstlichen bullen, breven und alle verordnungen auswärtiger obern der geistlichkeit, müssen vor ihrer publication und vollstreckung dem staate zur prüfung und genehmigung vorgelegt werden1794 PreußALR. II 11 § 118
- es kömmt nur noch auf die prüfung an, ob die höchste gesetzliche strafe ... dem vergehen angemeßen sei1797 Krüger,PreußManufakt. 704
- die pruͤfung der ahnenprobe und beurtheilung des darin gefuͤhrten beweises erfolgt von seiten des dom- oder stiftscapitels, des ordens, oder der adlichen genossenschaft, worin jemand aufgenommen werden will1798 RepRecht I 334Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil zu entscheidung der rechtsstreitigkeiten ... kälte in prüfung der gründe beider theile und eine für rechtssachen eigends geschärfte urtheilskraft erfordert wird1804 Gönner,StaatsR. 475Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- behalten wir uns vor, die zweckmaͤßig befundene verfassung der pruͤfung und genehmigung unsers ... nachfolgers ... vorzulegen1810 Frankfurt (Grhzgt.)/Pölitz,Verf. I 1 S. 49Faksimile - in Google Books
- hierin nun finden die vertheidiger des schriftlichen verfahrens einen großen vorzug desselben, daß es ... die möglichkeit begründet, sein [des richters] verfahren und seinen ausspruch einer materiellen prüfung zu unterwerfen1818 Landsberg,Gutachten 51Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- die studien-kommission hat ... die sammtlichen vorlesebücher des theologischen studiums ... einer genauen und strengen prüfung zu unterziehen1821 Josephinismus V 196
- erkenntnisse, wodurch todes-, ketten- oder wenigstens 20jährige zuchthausstrafe verhängt wird, müssen nothwendig dem oberappellationsgerichte zur prüfung und entscheidung in letzter instanz vorgelegt werden1827 Rudhart,Finanzverw. 235Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II 1
der Eignung, des Charakters
- von pruͤfung derer, so die apotheker-kunst erlernen wollen1769 SammlBadDurlach I 473Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß keine studiosi auf schulen noch von universitäten zurückkehrende candidati, ohne daß sie sich vorher dem ... inspectori zur prüfung sistirt und ihre testimonia producirt haben, zur kanzel gelassen werden1775 KircheGrafschMark II 475
- man beobachtet bey anstellung junger geistlicher und ihrer zulassung zum predigtamte alle vorsicht, unterwirft sie strenger pruͤfung1785 Fischer,KamPolR. I 325Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erweisliche franzoͤsische handwerksmeister muͤssen auf begehren ohne alle untersuchung und pruͤfung bey den gewerken aufgenommen werden1785 Fischer,KamPolR. I 386Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein hofmaurer- hofzimmer- und hofbrunnenmeister anzustellen kommt, muß desfallsige begutachtung dann pruͤfung deren subjecten ... durch die bau-commission geschehen1787 KurpfSamml. IV 1033Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie [mendikanten] ... sich bei dem bischöflichen vikariat ... persönlich sistieret und allda über ihren unanstößigen charakter eine prüfung ausgestanden ... haben1791 AschaffenburgJb. 2 (1955) 95
- das recht die gehoͤrige zahl von advokaten anzunehmen, steht dem ganzen kammergericht zu ... [es] ist dabey vermittelst der schaͤrffsten pruͤfung auf geschicklichkeit, praktische wissenschaft und gutes betragen zu sehen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ehe ein rath bey einem collegium aufgenommen wird, muß er seine dienstfaͤhigkeit, oder die zur aufnahme noͤthigen persoͤnlichen eigenschaften einer pruͤfung bey demselben collegium ... unterwerfen1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 98Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die pruͤfung der kirchendiener soll uͤber die vornehmste grundsaͤze der evangelisch lutherischen kirche ... geschehen1798 Hartmann,WürtGes. IV 16
- von welcher einberufung und pruͤfung nur diejenige ausgenommen bleiben moͤgen, die schon bey einer vorigen musterschau solche bleibende gebrechen erfundsmaͤßig an sich hatten, um derentwillen sie zum kriegsdienst untuͤchtig sind1808 BadKriegspflicht. 16
- eine pruͤfung der obern klasse, nach welcher uͤber die reife zur universitaͤt zu entscheiden ist1814 RepStaatsVerwBaiern IV 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem oberappellationsgericht steht die pruͤfung der dabei angestellten personen zu1815 AktWienKongr. I 4 S. 11
- die notarien, von denen jetzt mehr rechtskenntnisse gefordert werden, ... erhalten erst nach vorgängiger prüfung ... ihre anstellung1823 ZLübG. 40 (1960) 82
- neue gesetze gebieten jaͤhrlich zu veranstaltende pruͤfungen der lehrlinge1824 Mittermaier,PrivR. 460Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II 2
der Qualität
- in jewelken budele eyn stucke sulvers [tor] provinghe1387 HanseRez. II 400Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- prüf- und probierung15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 214Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu genauer prüfung (valvation) einer münze auf der capelle bedient sich der munzwardein einer feinen wage, der probirwage1817 Klüber,ÖffRecht 547Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
II 3
des Wahrheitsgehalts
- alte und andere hülfs- und mitleiden verdienende personen ... werden ... nach geschehener untersuchung und prüfung ihrer angabe [ins Arbeitshaus] aufgenommen1774 Krüger,PreußManufakt. 615
III
Beweis
- fan dis aeftis prowingha [vom Beweis der Eheschließung]10. Jh.? (Hs. 1464) WesterlauwersR. I 194
- diu provinghe, deer mith orkenschup to proghien is, diu doech [der Beweis, der mit Zeugen zu führen ist, gilt (am meisten)]1457 (Hs.) EmsigerR. 252
- dit is fon der proginghe jef bewysinghe, der ma deth myt brewen, der hetet instrumenta. instrument is een breef, der maket is een [thing] myde to progiane [dies handelt von dem Nachweis oder Beweis, den man mit Schriftstücken führt, welche instrumenta genannt werden. Ein Instrument ist ein Schriftstück, das aufgesetzt ist, um damit etwas zu beweisen]1457 (Hs.) EmsigerR. 256
Artikel danach:
Prüfwein
Prügel
prügellos
Prügelmeister
prügeln
Prügelung
Prügelwerfen
Prügelwurf
Prunde