Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prügellos

prügellos

, adj.

ohne den vorgeschriebenen Prügel (I 3) 
  • es sollen ... den ... rudden ... so zum jagen und schweinhatz zugebrauchen ... ein starcker bruͤgel angehenckt werden, worauff dann die forstknecht ... fleissig sehen ... und diejenige hunde so bruͤgelloß gefunden werden, nit allein so bald darnieder schiessen, sondern auch dieselben den sie zugehoͤrig ... anzeigen
    1624 HessSamml. I 662
  • diejenige hunde, so pruͤgelloß gefunden werden
    1679 HessSamml. III 109