Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prügelung

Prügelung

, f.

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I das Austeilen von Schlägen
  • falls aber jemand auf gegebene ursache und anlaß zu solchen brutalen loßschlagen und prügelungen gebracht würde, soll die sache ... von unserm krieges-gerichte ... decidiret ... werden
    1719 HannovGBl. 8 (1905) 222
II das Versehen der Hunde mit Prügeln (I 3) 
  • [Ausschreibung wegen] priglung der hundt und fridtung der velder
    1627 BeitrOÖLk. 52 (1900) 77
  • uns kommt vor, daß ... [die Bauern] die priglung der hunden je mehr je laͤnger unterlassen
    1654 KurpfSamml. III 10
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