Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prügelwerfen

Prügelwerfen

, n.

das (verbotene) Werfen von Prügeln (I) 
  • ingleichen daß juzgen, umblaufen und tumulieren, stein- und brigl-werfen zu nächtlicher zeit ... solle verbotten ... sein
    1666 WürtLändlRQ. III 210