Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Publika

Publika

, pl.

öffentliche, staatliche Angelegenheiten, tw. unterschieden von solchen, die die Justiz betreffen
  • dasz hinführo er haubtmann vndt stadtrath sowohl in criminalibus alsz publicis ... gezimende verordnung alzeit thuen [soll]
    1648 CJMunBohem. 589
  • sind auch in publicis gewisse landes- und kirchspiels-gevollmaechtige verordnet, welche auf die gemeine landes- und kirchspiels-wolfahrt gute acht haben
    1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1900
  • daß ... soviel die geheimte raths-stube anlanget, alle diejenigen von unsern ministris, welchen wir das praedicat geheimer raͤthe ... beylegen ... erscheinen, uͤber alle dahin bishero gehoͤrig gewesene materien, es seyen publica, land- schatz- lehn- grentz- ... privilegien ... deliberiren
    1680 Spittler,Hannover II Beil. 109
  • daß die publica wohl abgewartet, und nicht den privat-geschäfften postponiret werden mögen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 179
  • publica, werden genennet die staats-sachen
    1753 Oberländer 580
  • ob die publica mit denen judicialibus ... wiederum sollen vereiniget werden
    1761 Kretschmayr-Walter III 86
  • habe ich für gut befunden, die publica und politica meiner teutschen erblanden von der obristen justiz-besorgung fernerhin abgesondert zu lassen
    1761 Kretschmayr-Walter III 122
  • es sind im lande Steyermark 5 kreisaͤmter angestellt, derer jedes aus einem kreishauptmann, einem und dem andern adjunkten, kreissekretaͤr, kanzelisten und bothen besteht ... die agenda der kreisaͤmter bestehen vornaͤhmlich in publicis, politicis, contributionalibus & militaribus mixtis
    1780 SteirEinl. 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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