Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Publika
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, pl.
öffentliche, staatliche Angelegenheiten, tw. unterschieden von solchen, die die Justiz betreffen
- dasz hinführo er haubtmann vndt stadtrath sowohl in criminalibus alsz publicis ... gezimende verordnung alzeit thuen [soll]1648 CJMunBohem. 589Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- sind auch in publicis gewisse landes- und kirchspiels-gevollmaechtige verordnet, welche auf die gemeine landes- und kirchspiels-wolfahrt gute acht haben1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1900Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- daß ... soviel die geheimte raths-stube anlanget, alle diejenigen von unsern ministris, welchen wir das praedicat geheimer raͤthe ... beylegen ... erscheinen, uͤber alle dahin bishero gehoͤrig gewesene materien, es seyen publica, land- schatz- lehn- grentz- ... privilegien ... deliberiren1680 Spittler,Hannover II Beil. 109
- daß die publica wohl abgewartet, und nicht den privat-geschäfften postponiret werden mögen1724 MittKönigsberg 2 (1910) 179
- publica, werden genennet die staats-sachen1753 Oberländer 580Faksimile - in Google Books
- ob die publica mit denen judicialibus ... wiederum sollen vereiniget werden1761 Kretschmayr-Walter III 86
- habe ich für gut befunden, die publica und politica meiner teutschen erblanden von der obristen justiz-besorgung fernerhin abgesondert zu lassen1761 Kretschmayr-Walter III 122
- es sind im lande Steyermark 5 kreisaͤmter angestellt, derer jedes aus einem kreishauptmann, einem und dem andern adjunkten, kreissekretaͤr, kanzelisten und bothen besteht ... die agenda der kreisaͤmter bestehen vornaͤhmlich in publicis, politicis, contributionalibus & militaribus mixtis1780 SteirEinl. 74Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
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