Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Publizierung

Publizierung

, f.

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öffentliche Bekanntgabe, insb. im Gerichtsverfahren
  • [Übschr.:] von verfassung und publicirung derer urthel
    1622 SächsGO. 1095
  • wan die landstuben bey publicirung der urtheil oder sonst in offentlichen actibus eröffnet würd
    1627 BöhmLO. B 9
  • bey schoͤpf- und publicirung der urthel die oberherrliche strafe vorzubehalten
    1697 Lahner,Samml. 83
  • jedoch wollen wir auch noch vor diesesmahl die milde der schaͤrffe vorziehen, und zu erlegung solch ausstaͤndigen auffschlags-gebuͤhrnus einem jeden von dem dato der publicirung dieses unsern gnaͤdigsten patents eine zeit von vierzehn tagen vergoͤnnet haben
    1699 CAustr. I 104
  • diese publicirung der cammerurthel ist an keine gewisse zeit gebunden. vorzeiten zwar wurde selbige / weiln ... der herren assessoren an der anzahl/ mehr gewesen / zum oͤfftern gehalten / heut zu tag aber werden alle vier oder sechs wochen / nach ermessen und gutduͤncken des herrn cammer-richters urthel publicirt / in solcher menge / daß deren zum oͤfftern in die 200. die meisten aber nur inter locut- und wenig definitiv-urthel seyn
    1711 UnterrichtProzeß 65
  • die publicirung unserer ... desertions-edicte ... muß von den cantzeln ... wiederholet ... werden
    1724 CCMarch. I 1 Sp. 549
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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