Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Publizität
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Publizist
Publizität
, f.
Öffentlichkeit, auch öffentliche Bekanntgabe
vgl.
Preßfreiheit,
Publizierung
- da ich nun nicht zuzugeben gesonnen bin, daß individuen meiner kanzlei ohne mein vorwissen kanzlei-verfolgen eine publizität zu geben sich anmaßen1790 NrhAnn. 151/52 (1952) 324
- die controle der minister und hoͤhern staatsbeamten ist eine wohlgeleitete publicitaͤt, und unter der aufsicht der gesetze stehende preßfreyheit1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 168Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- im staate ist das recht, seine gedanken andern mitzutheilen, die lehr- und schreibfreyheit (preßfreyheit, publicitaͤt), dem staatszwecke untergeordnet1802 v.Berg,PolR. II 339Faksimile - in Google Books
- vernünftige oeffentlichkeit, (publicität), das ansehen der öffentlichen meinung und pressfreiheit, dieses rechtlichen gemeinguts1817 Klüber,ÖffRecht 694Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- da wo leidenschaftlichkeit ... und partheilichkeit eine schärfere aufsicht zur unbedingten nothwendigkeit machen, wird die publicität der verhandlungen nicht das unbedeutendste mittel zur verhinderung sträflicher mißbräuche1818 Landsberg,Gutachten 61Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- gegenseitige öffentlichkeit (publicität) der völker1823 GeschichtlGrundbegr. IV 458