Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Publizität

Publizität

, f.

Öffentlichkeit, auch öffentliche Bekanntgabe
  • da ich nun nicht zuzugeben gesonnen bin, daß individuen meiner kanzlei ohne mein vorwissen kanzlei-verfolgen eine publizität zu geben sich anmaßen
    1790 NrhAnn. 151/52 (1952) 324
  • die controle der minister und hoͤhern staatsbeamten ist eine wohlgeleitete publicitaͤt, und unter der aufsicht der gesetze stehende preßfreyheit
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 168
  • im staate ist das recht, seine gedanken andern mitzutheilen, die lehr- und schreibfreyheit (preßfreyheit, publicitaͤt), dem staatszwecke untergeordnet
    1802 v.Berg,PolR. II 339
  • vernünftige oeffentlichkeit, (publicität), das ansehen der öffentlichen meinung und pressfreiheit, dieses rechtlichen gemeinguts
    1817 Klüber,ÖffRecht 694
  • da wo leidenschaftlichkeit ... und partheilichkeit eine schärfere aufsicht zur unbedingten nothwendigkeit machen, wird die publicität der verhandlungen nicht das unbedeutendste mittel zur verhinderung sträflicher mißbräuche
    1818 Landsberg,Gutachten 61
  • gegenseitige öffentlichkeit (publicität) der völker
    1823 GeschichtlGrundbegr. IV 458
unter Ausschluss der Schreibform(en):