Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulvergeld

Pulvergeld

, n.

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Entgelt für den Gebrauch von Schießpulver
  • weilen die ruster von den bürgerssleiten, weliche weingärten auf ihren gebüet haben, jarlich dass pulfergeldt abfordern
    1608 MHungJurHist. V 2 S. 124
  • dagegen die forst-bediente fuͤr dasjenige wild, welches zu unserer kuͤche geliefert wird, kein schieß-geld, sondern das geordnete pulver-geld bekommen
    1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 334
unter Ausschluss der Schreibform(en):