Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulvermacher

Pulvermacher

, m.

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zünftig organisierter Hersteller von Schießpulver
  • buͤchsenmeister ... Herman Glaß, pulvermacher 
    1522 HessSamml. III 165
  • ist maister Marthein pulvermacher von Eslingen bey mir gewesen
    1525 ZSchwabNeuburg 7 (1880) 363
  • [bei einer Explosion] war der pulvermacher, die frauw, magdt, gesell und lehrjunge ... verstickt
    1581 Alsatia 1873/74 S. 462
  • saliter solle inskuͤnfftig ... von denen pulver-machern, handels-leuthen und andern, die deß saliters zu ihren gebrauch beduͤrfftig, nicht bey denen verbottenen saliters-werckstaͤtten ... gesucht ... werden
    1607 CAustr. II 267
  • Peter Richers, pulvermacher, hat 108 ℔ ... ob man seiner entrathen könne und man ihm für das pulvermachen absonderlich lohne
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 33
  • welche saliter-sieder und pulver-macher aber in ihren orten keine fleisch-bank oder wein-schenk aufzurichten ... sich ... unterstehen sollen
    1725 CAustr. IV 266
  • von den zuͤnften ... 81) pulvermacher 
    1757 Estor,RGel. I 105
unter Ausschluss der Schreibform(en):