Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulvermühle

Pulvermühle

, f.

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Mühle, in der unter besonderen Sicherheitsauflagen Schießpulver hergestellt wird
Sachhinweis: LexMA. VI 890
  • gestalt dann insonderheit in den pulver-mühlen gute aufsicht zu haben, daß vom pulver, wann es gemacht oder getrocknet wird, licht und feuer gelassen werde
    1618 SammlVerordnHannov. II 103
  • alle in unsern erb-landen befindliche ... saliter-werkstaͤtte und pulver-muͤhlen durch unsern ... administratorem ... mit behoͤriger anmeldung bey denen obrigkeiten in augenschein genommen ... werden sollen
    1725 CAustr. IV 265
  • in der pulver-muͤhle wird der salpeter, nachdem er vorher gelaͤutert worden, mit schwefel und kohlen durcheinander gestampffet, und zu schieß-pulver gemacht
    1739 Zedler 22 Sp. 134
  • pulvermuͤhle, moulin à poudre, heißt das gebaͤude und die maschine, worinne das schießpulver bereitet wird
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 506
  • die pulvermuͤlen muͤssen an einsamen oͤrtern angeleget werden, damit, wenn sie im feuer aufgehen, selbige keinen schaden weiter anrichten
    1757 Estor,RGel. I 563
  • wir wollen ... die pulvermuͤhlen und gebaͤude auf eisenwerkern ... von dieser assecuration gaͤnzlich ausgeschlossen haben
    1758 SammlBadDurlach II 479
  • aus dem kriegsrecht folgt ... das recht zeughaͤuser, kriegsmagazine, waffenfabriquen, pulvermuͤhlen und schießstaͤtte anzulegen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 37
  • von andern besonders vererbten sachen werden auch besondere denselben angemessene zinsarten entrichtet ... von papiermuͤhlen gewisse rieße papier, von pulfermuͤhlen pulfer
    1788 Thomas,FuldPrR. I 267
  • gefährliche gewerbe sind pulvermühlen, stückgießereyen, vitriol- und salmiak-fabriken
    1794 PreußALR. II 8 § 2062
  • pulvermuͤhlen und pulvermagazine sind in der naͤhe von mehrern wohnungen nicht zu dulden
    1803 v.Berg,PolR. III 31
  • die abtheilung fuͤr den handel und die gewerbe, hat zu ihrem geschaͤftskreise alles, was auf den gang der gewerbe bei der nation ... bezug hat. namentlich gehoͤren dahin ... die landesherrlichen gießereien, besonders des geschuͤtzes und der ammunition, der gewehrfabriken und pulvermuͤhlen, in concurrenz mit dem kriegsdepartement
    1810 Rabe,PreußG. X 454
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