Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulversäcklein

Pulversäcklein

, n.

kleiner Sack mit Schießpulver, der dem zum Feuertod Verurteilten zur Erleichterung des Sterbens umgebunden wird
  • wann bey feuers-straff verzweifflung zubesorgen, pflegt man dem armen suͤnder bißweilen ein pulver-saͤckl auffs hertz zubinden, bey welcher gewonheit wir es auch verbleiben lassen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 48 § 1