Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): punzieren

punzieren

, v.

mit der Punze (I) kennzeichnen
  • alle auslaͤndische von gold und silber gearbeitete ... mit einem schlechtern punzen ... gezeichnete waaren in unsern mauth-aemtern untersuchet, die probmaͤßig befundene alsogleich punzirt ... die unprobmaͤßig befundene aber nicht eingelassen ... sein
    1737 CAustr. IV 1008
unter Ausschluss der Schreibform(en):