Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Punzierung

Punzierung

, f.

Kennzeichnung von Metall(werk) mit der Punze (I), wenn es den richtigen Feingehalt aufweist
vgl. Probepunkt
  • die puntzen-meister zu beeydigen ... alle proben ordentlich zu verzeichnen, von wem, was sorten, und in was kern gearbeitet, auch zur punzirung gebracht worden
    1726 Faber,Staatskanzlei 53 S. 225