Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pupillarisch
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Pupill
Pupillargeld
pupillarisch
, adj., adv.
auf Pupillen bezogen
- mündelsicher, von wertpapieren, welche die für die ausleihung von mündelgeldern gesetzlich vorgeschriebene sicherheit bieten, älter pupillarisch sicher1741 Schirmer,KaufmWB. 131
- tabulæ pupillares ... seynd eine testaments-gattung, darinnen die eltern ihren unmuͤndigen kindern, sofern sie vor ihrer mindigkeit versterben solten, erben einsetzen ... zu teutsch wird es die pupillarische nach-erbsatzung genannt. der endzweck dieser nach-erbsatzung ist, daß die erbschaft nach den [!] tod deren kindern an keinen gerathe, der es um die eltern nicht verdienet1752 Greneck 243Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wahnsinnigen, rasenden und bloͤdsinnigen wird ein vormuͤnder gesezt, der mehrere gewalt hat, als selbst der pupillarische vormuͤnder besizt1785 Fischer,KamPolR. I 237Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)