Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pupillarisch

pupillarisch

, adj., adv.

auf Pupillen bezogen
  • mündelsicher, von wertpapieren, welche die für die ausleihung von mündelgeldern gesetzlich vorgeschriebene sicherheit bieten, älter pupillarisch sicher
    1741 Schirmer,KaufmWB. 131
  • tabulæ pupillares ... seynd eine testaments-gattung, darinnen die eltern ihren unmuͤndigen kindern, sofern sie vor ihrer mindigkeit versterben solten, erben einsetzen ... zu teutsch wird es die pupillarische nach-erbsatzung genannt. der endzweck dieser nach-erbsatzung ist, daß die erbschaft nach den [!] tod deren kindern an keinen gerathe, der es um die eltern nicht verdienet
    1752 Greneck 243
  • wahnsinnigen, rasenden und bloͤdsinnigen wird ein vormuͤnder gesezt, der mehrere gewalt hat, als selbst der pupillarische vormuͤnder besizt
    1785 Fischer,KamPolR. I 237
unter Ausschluss der Schreibform(en):