Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Puppenkind
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Puppenkind
, n.
Nachbildung eines neugeborenen Kindes, die -- wegen des sozialen Makels der Unfruchtbarkeit -- zur Vortäuschung einer (Tot-)Geburt mit anschließender Beerdigung dient
- waßmaßen alhier ruchtbar gewurden, daß unsers burgers H.C. weib wider den allmechtigen vater und die froliche ufferstehunge groblich gehandelt unnd ... anstadt eines leiblichen kindes ein ander kindt von tuchern und andern instrumenten, ein puppenkindt, alhier mit christlichen ceremonien zur erden ... bestettigen laßen1596 ZNdSachs. 1884 S. 290
- [Rechtsgutachten der Juristenfakultät in Helmstedt:] daß die obbemelte K. das von ihr mit den puppenkindern zweymahll geubten betrugs halber in ansehung, daß sie albereidt eine geraume zeitt darumb in hafften geseßen ... der gefengnuß gentzlich zu erledigen ... sey1597 ZNdSachs. 1884 S. 296
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