Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): putzen
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(purifizieren)
purlich
Pustine
Putane
Putier
(Putierschaft)
Putschande
Putschändlein
Pütschenmaut
Pütterich
putzen
, v.
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I
foltern
- [Hexenprotokoll:] die zung und maul wird geöffnet, beißt aber die zähn zusammen, und ist geputzt worden: will nichts gestehen, durchaus1654 Vilmar,KulturG. III 179
- 1772. 15/5. habe ich den V.U. gedilt, aber gebutztKeller,Scharfrichter 249
II
reinigen, hier als Amtspflicht eines Bibliothekars
- vnser bibliothecarius soll zum viertten alle vnse bucher, mit getrewen vleis in verwaltung haben, dieselben offt vnd sonderlich alle wochen einmahl putzen, wischen vnd reinmachen, damit die von dem staube, motten, wurmen, oder sonsten nicht verterben noch schadhafftig werden1572 Ruhnke,Hofmusikkoll. 97
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Q
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