Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quästionierer
Artikel davor:
Quas
Quasen
Quaserei
Quasgeld
Quasipossession
Quast
Quäst
quästieren
(Quästierer)
Quästion
Quästionierer
, m.
auch quästioner
I
Person, die mit Erlaubnis der Kirche Almosen für diese sammelt
- es haben die anwält des spitals ... von irem ... bischoffen etwas ablass zuo enthalt irs spitals usgebracht, denselben ablass einem quästionierer umbzuotragen ... befolchen1524 SchweizId. V 1312Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
an der Kirchentür bettelnder Armer
vgl.
Kirchenbettler (I)
- ein stat B. hat streng geboten, die questioner, terminierer ... kilchen-, klöster- und landsbetler ... nit inzelassenoJ. SchweizId. V 1312Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons