Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): qualifizieren
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Qual
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Qualifikation
qualifizieren
, v.I von Personen
- 1 geforderte Fähigkeiten (zB. zum Ausüben eines Amtes) erwerben, haben und unter Beweis stellen, (sich) eignen; part.prät. auch: mit bestimmten Eigenschaften, gewisse Voraussetzungen erfüllend
- 2 jn. qualizieren jn. befähigen, mit besonderen Rechten ausstatten, part. prät.: privilegiert
II von Sachen: auf eine bestimmte Weise bewerten; part. prät.: durch einen zusätzlichen Umstand vom Normalfall unterschieden
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Qualifizierte
Qualität
Qualm
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(Qualmstow)
Quälung
Quantität
Quantum