Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Qualität
Artikel davor:
Quadruplik
Quadruplikschrift
quadruplizieren
Quäker
Qual
quälen
Quäler
Qualifikation
qualifizieren
Qualifizierte
Qualität
, f.
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I
Fähigkeit, charakterisierende Eigenschaft einer Person, Stellung
vgl.
qualifizieren (I 1)
- daß in diesem fall eines vom adel oder andern privat-klaͤgers, gegen einem fuͤrsten ... alle solche [für die Klageerhebung erforderlichen] qualitaͤten ... so hochnoͤthig nicht zu halten1600 RAbsch. III 478Faksimile (ca. 108 KB)
- eine ... person ... zu dem superintendenten, damit er desselben qualitaͤten erforschen moͤge, zuschicken, und da er untuͤchtig befunden, auf andere, so besser qualificirt, zu dencken wissen wird1612 CAug. I 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solche mordthat, wie auch qualität der person, ... so dann sein leben, handel und wandel ... mit fleiß erwoͤgen1627 BöhmLO. T 1Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- daß ... unmittelbarkeit [zur reichs-standschafft] erfodert werde, ist daher unwidersprechlich, weil kein ... exempel aufzubringen ist, daß ein landsaͤßiger bischoff, abt oder abtißin in solcher qualitaͤt sitz und stimme auf reichs-taͤgen haͤtte1743 Moser,StaatsR. VIII 493Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Eigenschaft, Beschaffenheit von Sachen
- derer dienste qualitaͤt, ob sie gemessen oder ungemessen waͤren1661 CAug. I 222Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in politischem verstand heisset qualitaͤt die benennung des amtes, ehren, tittels oder wuͤrden, die einer person zugehoͤren1741 Zedler 30 Sp. 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da aber der verkaͤuffer eine verborgene qualitaͤt und eigenschafft, die man auswendig nicht mercken oder sehen kan, an seinem verkaufften gute oder beweglichen haabe geruͤhmet und vorgegeben, ist er dem kaͤuffer dasselbe in der that zu leisten ... schuldig1741 Zedler 30 Sp. 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
von einer Straftat: erschwerender Umstand
- ain qualitet, das ist ain wesenlichait oder ain zufal ainer geschicklichait, die di ... clag beschweren möcht1521 WindsheimRef. 57
IV
bei einer Abstimmung: Umstände, auf Grund derer eine Stimme den Ausschlag gibt
- damit derjenig, so sich des uberstimmens befaret, nit bald in principio sich seiner meynung bloßgebe, sondern zuvor die andern explorire und etwa zu der ersten und andern umbfrag auff diß oder ein anders dem nachfolgenden zu fallen ursach gebe, oder wohin er sieht, das merer incliniren, durch etwa eine qualitet eine separation in votis zu machen1577 RTTraktat(Rauch) 63Faksimile (ca. 108 KB)
Artikel danach:
Qualm
(Quälmde)
(quälmen)
(Qualmstow)
Quälung
Quantität
Quantum
Quappengeld
(Quappenzoll)