Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quantum
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Qualm
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Quälung
Quantität
Quantum
, n.
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Menge, Betrag, Anteil
- dieweil auch die jaͤhrliche besoldungen den [Kammergerichts-] beysitzern ... zu erhoͤhen, allschon ... fuͤr noͤthig befunden, und ... der ... ordinari-reichs-deputation das quantum zu bestimmen gewalt aufgetragen1654 JRA. § 11
- welche kerbhoͤltzer ... revidiret, und nach der befindlichen anzahl sofort die ziese von demjenigen, so den bierschanck exerciret, nach obigen quanto ... abfodern1670 CCMarch. VI 1 Sp. 521Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß ein jeder stand sein geschicktes quantum der mannschafft ... bescheinigen lassen ... solle1696 Moser,StaatsR. 30 S. 301Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das quantum [an Abgaben], welches ein jeder stand nach proportion seiner kraͤfften ... beyzutragen hat1702 RAbsch. IV 189Faksimile (ca. 106 KB)
- die austheilung dieser steuer, soll hauptsaͤchlich an die armen deßjenigen orts, allwo sie eingegangen, geschehen, und zwaren ... mit designation des quanti, so jeder hausarmer haben soll1727 CCNass. III 260
- daß ... ein solches von dem lehn-folger bezahltes capital ... als ... lehn-schuld anzusehen sey, welche ... von denen weitern lehn-folgern der abgehenden vasallen land-erben hinwiederum in demselben quanto erstattet werden müsseum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 33 § 11
- das zu verkaufende quantum [von nationalgütern]1800 AktSammlHelvet. V 923
- die neujahrs-verehrungen sollen den geistlichen in dem altherkoͤmmlichen quanto gereicht werden1815 WirtRealIndex II 121Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)