Quartalopfer, n.

viermal jährlich zu entrichtende Kirchenabgabe
  • sind sie auch nun schuldig ... das gewöhnliche qvartal-opfer oder vierzeiten-pfenning zu entrichten
    1630 CöllnKons. 518
  • das von den meisten eingepfarreten zuruͤckbehaltene quartal-opfer, welches ein wesentliches stuͤck des supplicanten salarii ausmachet
    1736 CCHolsat. III 1244 Faksimile
  • das sogenannte vierzeiten- oder quartal-opfer ... gründet sich auf die aͤltesten kirchen-gebraͤuche, und hat seinen ursprung von den freywilligen opferungen bey der communion, welche gewoͤhnlich viermal im jahre, als an den drey hohen festen und zu michael gehalten ward
    1806 Schlegel,HannovKR. V 146
  • kann jeder geistliche nur von den pfarrkindern seiner confession die sogenannten stolgebühren oder andere nur den eingepfarrten als solchen obliegende oder parochial-lasten, wie z.b. quartal-opfer ... verlangen
    1815 ArchKathKR. 96 (1916) 99