Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartalrechnung

Quartalrechnung

, f.

vierteljährliche Abrechnung, Rechenschaftslegung
  • soll unser kuchenmeyster ... was also in keller, kuchen, silberkammer ... aufgegangen, summarie, und in die vier quartall- und hauptrechnunge ... vorrechnen
    1561 Brandenburg/Kern,HofO. I 57
  • wie auch jeztberürte geschloßene quartalrechnunge, von einem oder mehr deß kirchenraths underzeichnet, dem verwalter überlifert werden
    1585 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 523
  • [unser haupt-mann] soll auch, nach gethaner quartal-rechnung der schichtmeister register zu sich nehmen, dieselben besichtigen
    1593 SammlVerordnHannov. III 46
  • die ziesemeister sollen hinfuͤro die zettel, wie sie nach geschlossener quartal-rechnung ausgeben werden, numeriren
    1602 CCMarch. IV 4 Sp. 54
  • daß ihr kuͤnfftig ... gegen dem remanet ihrer quartal-rechnung jedesmahl conferiret
    1679 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 262
  • seynd auch die vier quartal-rechnungen uͤber den concurs ... zu richtigem stande zu bringen
    1683 Moser,StaatsR. 31 S. 469
  • muß der kreiscalculator fleißige nachfrage halten, ob auch die receptores die deshalb zu führende quartalrechnungen oder tabellen nebst denen belägen in ordnung halten
    1753 ActaBoruss.BehO. IX 608
  • daß bey denen einzusendenden quartals-rechnungen das steigen oder fallen der post-revenüen ... conferiret ... werden solle
    1772 CSax. I 1004
  • wird sich vorbehalten sowohl die quartals- als hauptrechnungen, um daraus die bergwirthschaft ermässigen zu können
    1781 AnnNassau 35 (1905) 98
unter Ausschluss der Schreibform(en):