Quartalsabkürzung, f.
Quartalsabkürzung, f.
Verkürzung eines Vierteljahreslohns bei Leistungsverzug
vgl.
Quartalsabzug,
Quartalsgebühr
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[dass] denen raitungsführern ein gewisser tag ... benennet werde, an welchem sie ihre schriftliche erleuterung bei straf der nach vierzehentägigen aufzug ausgeworfenen quartalsabkürzung ... einreichen1681 Fellner-Kretschmayr II 651 Faksimile