Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartalsabzug

Quartalsabzug

, m.

Abzug vom Vierteljahreslohn
  • [daß niemand] in einigen anderen unseren ämbtern, woraus sie die besoldungen erhöben, einigen quartals- oder besoldungsabzug zu leiden schuldig sein solle
    1683 Fellner-Kretschmayr III 9