Quartalsabzug, m.
Quartalsabzug, m.
Abzug vom Vierteljahreslohn
vgl.
Quartalsabkürzung
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[daß niemand] in einigen anderen unseren ämbtern, woraus sie die besoldungen erhöben, einigen quartals- oder besoldungsabzug zu leiden schuldig sein solle1683 Fellner-Kretschmayr III 9 Faksimile