Quartalschoß, m.

vierteljährlich zu entrichtende Steuer
  • bittschrift der stadt M., welche von F. aufgefordert ist, in 4 wochen ... einen quartalschoß in den städtekasten zu entrichten
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 397
  • quartal-schoß, so von denen bürgern durch den kasten-diener eingefordert wird
    nach 1677 Gutzeit,Livl. Nachtr. II 30
  • gestalt denn dem magistrat jedes orts anheim gegeben wird solchen buͤrger ... der seinen current schoß zur helffte nicht bezahlet, keinen mahl oder bierzinß zettul zu ertheilen, biß er seinen quartal-schoß richtig erleget
    1680 CCMarch. IV 3 Sp. 38 Faksimile