Quartiersbefreiung, f.
Quartiersbefreiung, f.
Befreiung von der Quartierlast
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[wir] gebiethen ... ieden quartierungs commissarien ... daß sye gedachtem graffen v.W. ... an ... erthailter quartiersbefreyung ... kheinen eintrag ... zufüegen1659 Grüll,FreihäuserLinz 393
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[Taxordnung:] vor eine quartiers-befreyung ein, zwey bis drey goldgulden1730 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 424 Faksimile
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die inhaber iener hoͤfe, welche keine quartiersbefreiung ausweisen koͤnnen, sollen der bequartirung unterliegen1785 HdbchÖstGes. III 1 S. 32
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es wird wohl keinem zweifel unterliegen, daß die gesetze uͤber quartir-befreiung eine gaͤnzliche durchsicht beduͤrfen1831 Mohl,WürtStR. II 732 Anm. 4 Faksimile