quartierfrei, adj.

von der Pflicht zur Einquartierung befreit
  • herren oberräthe proponiren ... daß ... die accise-bediente quartier- und verpflegungsfrei sein sollen
    1663 ProtBrandenbGehR. VI 933
  • ist ... ein anzahl von 70 bürgerlichen häusern und grundstucken ... mit landesfürstlichen consens in der geistlichkeit und andere hände steuer- und quartierfrei verfallen
    um 1709 Grüll,FreihäuserLinz 68
  • selbst obgedachte quartiers-freye personen sollen dennoch der quartiers-freyheit nicht geniessen ... in ansehung ihres eigenen wohnhauses, wann sie darinnen wirthschafft treiben
    1758 Reyscher,Ges. XIV 709 Faksimile
  • die amtspfleger sind quartierfrey
    1815 WirtRealIndex I 60 Faksimile