Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartiergeber
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Quartiersbefreiung
Quartiersbeschwerung
Quartierbruder
Quartierbuch
(Quartierchen)
quartieren
(Quartiersflasche)
quartierfrei
Quartiersfreiheit
Quartiergeber
, m.
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Person, die wegen der Quartierslast Soldaten oder gegen Entgelt Studenten eine Unterkunft, tw. mit Verpflegung, zur Verfügung stellt
- da auch einiger streit zwischen dem quartier-geber und dem von der milice, des quartiers oder der portionen halber, entstuͤnde1698 HessSamml. III 413Faksimile (ca. 467 KB)
- daß ein jeder haupt- wie auch ander officier und gemeiner von seinem quartier-geber ein hoͤhers ... nicht ... begehren sollen, alß in nachgesetzter ordonnantz einem jeden an portionen verordnet ist1704 HessSamml. III 510Faksimile (ca. 483 KB)
- sind alle kost- und quartiergeber angewiesen, die ... noͤthige instruction von den eltern fremder studirenden ... einzuhohlen1788 Thomas,FuldPrR. I 96Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- den kommunen der garnisonstaͤdte bleibt es uͤberlassen ... die quartiergeber deshalb [zu stellendes Brennholz] in anspruch zu nehmen1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 951Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nachstehende designation der ... an durchmarschirte truppen ... verabreichten mundverpflegung wird dem publikum hierdurch nachrichtlich mitgetheilt, und die quartiergeber aufgefordert, die ihnen darnach gebuͤhrende entschaͤdigung ... in empfang zu nehmen1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 26Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- die den quartiergebern zu gewährende geldvergütung pro mann und tag1816 SammlPommGes. II 404