Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartiergenuß

Quartiergenuß

, m.

Leistung des Quartiergebers bei der Einquartierung von Soldaten
  • so dann der marquetender halben es durchgehend dahin vermitteln lassen, damit nicht allein derselben verkauff und wirthschafft weiter nicht, als auff den soldaten erstreckt, sondern auch der von ihnen den soldaten gleich anmassende quartier genoß, an service, fuͤtterungen und anders allerdings eingestellet werde
    1641 RAbsch. III 561
  • schaͤdliche weiterungen zwischen dem soldaten und quartier-mann ... indeme der soldat ein mehrers, als was ihme die winter-verpflegungs-ordonnantz zugeleget, prætendirt, der quartier-mann aber sich ... dagegen aufgehalten, und doch ... ohne erhaltene zahlung des quartier-genuß nachgeben muͤssen
    1694 Faber,Staatskanzlei I 425