Quartierhaus, n.

I Haus, in dem Militärpersonen einquartiert werden
  • wie dann auch ratsam wäre, über je zwölf bis fünfzehn knecht in quartierhäuser einen bescheidenen und vertrauten knecht zu setzen, der seine achtung auf allen verlauf habe
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 209
  • quartierhaus ... ist ein deutsches wohngebaͤude, welches der gutsherr immer fuͤr einen officier der dahin angewiesen wird, in bereitschaft halten muß
    1795 IdLiefl. 183 Faksimile
II in Überlingen: eines von fünf Gebäuden mit Amts- und Verwaltungsfunktionen in einem Stadtteil
  • das aus den funf quartierheusern, so ... kaiser Karl gemainer burgerschaft der statt Überlingen ... zuegelassen, ain jedes bestimbt quartier under sich selbst durch freie ... wahl ... ainen ratsfreundt oder quartierherrn und fürtrager in rat erwöllen möge
    1559 ÜberlingenStR. 406 Faksimile