Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartiermeister

Quartiermeister

, m.

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I für die Wache, die Schiffswartung ua. zuständige Person, tw. im Offiziersrang mit Richterfunktion
  • dat alle dieghene, die mit onse scip van oirloge vaeren zullen ... onderdanich zijn den scipheere ende den iiii quartermeesters 
    1452/94 AmsterdamRbr. 141
  • des so sullen alle hovetlude mit eren quartirmeisters vulle macht hebben an hals und hant to richtene eynen jederman na vordenste
    1458 HansUB. VIII 436
  • dat vor vns in sittendem rade de ... schipper ... mit synen quartermeister vnde volke hebben ... getuget
    1458 LübUB. IX 672
  • auff den schiffen ist der quartier-meister gleichsam des schiffers und bootsmannes gehuͤlffe. er traͤget sorge, daß das volck auf das quart oder auff die wache ziehet, daß die pompen in gutem stande seynd, daß das schiff rein gehalten wird
    1704 Hübner,ZtgLex. 912
II Anführer einer Gruppe von Soldaten oder Söldnern
  • nachdeme C.H., ein quarteermester, mit den synen dar vaste gestaen und gefechtet hadde
    1. Hälfte 16. Jh. BrschwChr. III 96
III für ein Stadtviertel (Quartier V) zuständige Person, die ua. den Wachdienst, die Bürgerwehr und den Brandschutz organisiert
  • se hadden den borgeren unde quartermeisteren to entboden myt der wacht to holdende, alse en dat belevede
    1490 HanseRez.3 II 421
  • soll der rottmeister so oft eine verneuerung in seiner rotte geschieht ... seinem quartiermeister ansagen und den missbrauch in schriften überreichen und der quartiermeister weiter dem bürgermeister, der über das quartier gesetzt ist, überreichen
    1525 Danzig/Sehling,EvKO. IV 175
  • seint durch die 4 verortnete viertl haubtleut alle burger und inwoner zue F. ... in 4 quart[ier] außgetailt worden und iedlichem quartier ein haubtman oder quartiermaister zuegeortnet worden
    1525 BauernkriegQ. I 421
  • auch soll kein burger ein harnisch anthun ohne bescheid der quartier oder burgermeister, damit ein ieder deßhalb vngeseumpt fürderlich sein standt vertretten möge
    um 1530 ZWirtFrk. 7 (1865/67) 319
  • die prif, so e.f.g. zu R. an rat und gemain durch J. hat zugeschickt, hat der rat und die quarter maister von H. v. H. gefordert
    1536 HanseRez.4 II 400
  • sollenn von einem radt quartiermeister, auch rottenmeister vnter denn burgernn vorordnett werdenn
    1573 ZHarz 5 (1872) 512
  • [bei der Bürgerwache:] ein iedes faͤhnlein oder compagnie hat auch seine officierer, als den capitain, lieutenant, faͤhndrich, wachtmeister, drey quartier- 12 rottmeister 
    1626 HambGSamml. IX 124
  • alls der dörmer auff dem Mertes thurn gesehen hat, das so vil volks mit gantzen gewalt auff die stadt zu eillen, da ist er geschwindt zu dem obersten quartirmeister gangen und hats im angezeigt
    1633 BambBer. 52 (1917) 141
  • es hat die gemeinte erwehlet zu quatiermeisters J.L., J.N.
    1634 Wittrup,RheinbergRG. 132 Anm. 1
  • [zur 2. Klasse der Bürger gehören] literati, unter- berg- und hütten-beambte, gerichts-schöppen, beysitzer des allmosen-kastens, viertels- und quartier-meister ... auch ahnsehnliche vermögende bürger
    1673 Freiberg/Krickeberg,ProtKantorat 94
  • der quartier-meister halber haben beyde theile beliebet, daß ... zwey aus der neu- und zwey aus der alten stadt jaͤhrlich genommen werden sollen
    1681 CCHolsat. III 555
  • sonst heißt quartier auch der vierte theil einer stadt, oder buͤrgerschaft: davon die quartiermeister ihren namen haben
    1758 Gottsched,Mißbr. 245
IV
Amtsperson, Schultheiß über einen Distrikt (Quartier IV)
Sachhinweis: MnlWB. VI
V für die Unterbringung von Soldaten zuständige Militärperson (im Offiziersrang)
  • die quattermeistere van allen rotten der voissknechten
    1475 NrhAnn. 49 (1889) 124
  • es sollte sich auch ein jeder [der Kriegsleute], wie er von dem quartiermeister, fourier oder rottmeister losiert wuͤrde, desselben orts begnuͤgen lassen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 276
  • die vnderhauptleut, fenderich, rittmeister, quartiermeister, wachtmeister
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 371
  • die 4. aembter, als quartier-, wach-, proviantmeisters und profoses
    1620 CCMarch. VI 1 Sp. 287
  • wir ... entbieten ... vnseren general-lieutenanten, veld-marschalcken, obristen ... fendrichen, quartiermeistern, veldwaibeln ... vnsere kayserl. gnad
    1631 Mader,ReichsrMag. II 579
  • daß ... der quartier-meister vortheilhafftige practiquen und ranzioniren eingestellt [werden soll]
    1641 RAbsch. III 562
  • was jedwederm officirer oder soldaten im felde von den quartiermeistern und fouriren ... fuͤr quartier und plaͤtze assigniret werden, da soll er mit friedlich seyn
    1672 Emminghaus,CJGerm. II 394
  • sollen die quartier-meister mit gebuͤhrenden ersuchungs-schreiben an die staͤnd, durch deren gebiet zu marchiren und nachtlaͤger zu nehmen, zeitlich voraus reisen
    1673 Moser,StaatsR. 30 S. 20
  • mit der einquartierung sol eine durchgehende gleichheit observiret und keiner zu ungebuͤhr davon befreyet, die muͤller, hirten, schaͤfer, schmiede, kindbetterinnen und sonst niemand von den quartier-meistern absonderlich beleget ... werden
    1678 CCMarch. III 1 Sp. 147
  • quartier-meister ist ein unter-officier zu pferd, bey einer compagnie, welcher vor deroselben quartiere sorge traͤget
    1704 Hübner,ZtgLex. 912
  • bey den einquartiren concurirt die civilobrigkeit, und an seiten der soldaten, der quartiermeister 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 24
  • feld-webel, wacht- und quartier-meister so wenig, als uͤbrige unter-officiers ... haben kein recht, eigene stuben und deren besondere heitzung im winter zu verlangen
    1773 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 565
  • bey einquartierungen ... müssen schüttmeister den quartiermeister befragen ... wie viele manschaft überhaupt komme
    Ende 18. Jh. OstfriesBauerR. 156
  • der quartiermeister bey einem jeden corps, das aus einem oder mehreren bataillons oder schwadrons besteht, und der commandirende hauptmann bey den anderen corps, sollen die verrichtungen des beamten des personenstandes besorgen
    1810 CNapBerg § 89
  • haben wir ... beschlossen ... die gensd'armerie unseres herzogthums aus einem commandeur, einem quartiermeister, drei brigadiers und neun gensd'armen errichten zu lassen
    1810 GesAnhBernb. III 225
  • die 6 compagnien haben einen obristlieutenant und 5 rittmeister, denen 1 wachmeister und 1 quartier- oder rumormeister, beide von adel, zugegeben worden
    1811 v.Erffa,Steuern 84
  • welcher, in seiner eigenschaft als quartiermeister der armee, den rang eines stabsofficiers habe
    1820 ProtBundesversamml. IX 62
VI Inhaber des Quartieramts (II) 
  • [der Marschall hatte die Stadt] in vierten thail gethailt, darunter dem ksl. quartirmaister die whal gelassen, aus den vier thailen ainen zu erwölen ... wover sich aber begeben, das beede ihre mtt. zuegegen, so hat der kgl. quartirmeister auch ainen thail genommen und der reichsmarschalckh die andern zween thail gehalten
    1566 R. Aulinger, Das Bild des Reichstages im 16. Jahrhundert ... (Göttingen 1980) 184
  • soll der quartirmeister sambt den hoffurieren in lägern und auf der rais ihr aufsehen allweg auf ihn [hofmarschalk] haben
    1637 Fellner-Kretschmayr II 131
  • wann er quartiermeister von unß auf reichs- und landtagen ... voran geschickht wird, so solle er die beste und gelegeniste herberg für unß frey lassen
    1637 Strobl,Obersthofm. 141
VII für die Verwaltung eines Klosters tätige Person
  • dem klosterschreiber ... fuͤr die bestellung eines quartiermeisters, gevollmaͤchtigten, kirchenjuraten, curatoris bonorum oder sonst 24 ßl.
    1784 SystSammlSchleswH. I 201
unter Ausschluss der Schreibform(en):