Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartiersverwandte

Quartiersverwandte

, m.

in Überlingen: Zugehöriger eines von einem Quartierherrn (I) vertretenen Stadtbezirks
  • solle ... derselbig quartierherr sambt den gemainen quartiersverwandten ainen groß rat ... wöllen
    1559 ÜberlingenStR. 406
  • welcher [Quartiersherr] ... denselbigen quartiers verwandten und zuegehörigen ire beschwerden und anligen in ainem rat fürbringen möge
    1559 ÜberlingenStR. 406