Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartierzettel

Quartierzettel

, m. u. n.

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I beim Militär Bescheinigung über den Anspruch auf eine Unterkunft
  • so baldt ... nach eröffnetem mussterplatz ain khnecht dem commissario sein laufzetl fürlegt, und derselb befindet, das sollicher khnecht genuegsam zu der wöhr so er haben soll tauglich, soll er jme gegen disem lauf: ein quartierzetl und quartier geben lassen ... dann ohne dise habennde quartierzetl soll khainem quartier geduldt werden
    1611 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 224
  • bey den einquartiren concurirt die civilobrigkeit, und an seiten der soldaten, der quartiermeister. jene befehlen im nahmen des landesherrn die quartiere zu geben ... geben nebst dem fourier die quartierzettel aus
    1771 Zincke,KriegsRGel. 24
  • von dem gebrauche des stempels sind ganz und stets befreiet ... quartierzettel der soldaten
    1788 HdbchÖstGes. XVI 642
II Beherbergungserlaubnis für einen fremden Juden
  • [ist] ohne dergleichen logis-zettul keinem einwohner in Braunschweig, er sei christ oder jude, ... einen juden aufzunehmen und zu beherbergen erlaubt ... wenn der jude sich wiederum wegbegeben will, [muß] der erhaltene quartier-zettul von ihm an den senator wieder abgeliefert ... werden
    1775 BrschwWolfenbPromt. I 361
  • alle auf die hiesige messen kommende juden oder juͤdinnen ... sollen ... ein jeder in der stadt sofort einen besondern quartier-zettel, von einem dazu von dem stadt-magistrate bestellten bedienten, sich ertheilen lassen, dafuͤr 3 mgr. erlegen, und solches quartier-zettel an den von ihnen angegebenen und darin notirten hauswirth, bey gewisser strafe, abliefern
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 127