Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartstier

Quartstier

, m.

"von einem Dorfteil unterhaltener Zuchtstier" SchweizId. XI 1235
  • die geschworenen sond quartstieren auszüchen von zwüschend stgallentag und allerheiligentag; wan dan das ein jedes jars geschechen ist, so mag dan ein jeder dannethin desselben jahrs sein stieren heilen, die zweyjährig seind
    1538 Graubünden/SchweizId. XI 1235