Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quas
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Quartierzettel
Quartierzugehörige
quärtig
Quärtlein
Quartmaß
Quartmeister
Quartstier
Quartzehnt
Quartzins
Quartzoll
Quas
, m., n., Quaß, m.
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Festessen, oft Gegenstand von Übermaßverboten
- so auch die meistere in quessen bie einander sein werden und einer do mit dem andern ein hader ader orlomp anhobe, ... der sal geben den meistern ein tonne birs1474 KahlaUB. 108
- es sey auf hochzeiten, kindtauffen ... und alle andere qvaße wie die nahmen haben moͤgen, keine fremde ... bier ... bey verlust desselben ... und anderer strafe einzulegen1582 Klingner IV 937
- bissher ist breuchlich gewesen, das etliche handtwerger an pfingsten quasse, und ihre gesellen umb johannis täntze gehalten1598 WeißenfelsBürgerO. 445
- wie auch alle speisungen und quaß bey den kirchgaͤngen gaͤnzlich abgestellt werden1661 RepRecht XI 196
- am sonntage oder heiligen tage so ir begengnisz geschyt mit dem nachfolgenden einen tage sollen sie ihr quatembergeld haben, rechenschaft thuen vnd ander notdurft wandeln und keinen weitern quas der bruderschaft zcw schaden darobir haltenoJ. Frischbier II 199
Artikel danach:
Quasen
Quaserei
Quasgeld
Quasipossession
Quast
Quäst
quästieren
(Quästierer)
Quästion