Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Quickpagast)

(Quickpagast)

, f.

in einem Landbezirk geforderte Viehabgabe
zu Pagast
  • zur queckpagst auss itzlichem gesinde ein gutt schaff von zwelff schillingen. thor queckpagst sol man die mans, die 20 jar alt sint, einschreiben, und sie sollen das ander jahr ihre gerechtigkeit geben
    1492 Arbusow,LivlBR. 106