Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (quittschelten)

I etwas aufgeben, erlassen, nicht verfolgen, nicht ausüben
II in Bezug auf Land: durch Aufgabe des eigenen Rechts übertragen
III jn. aus einer rechtlichen Verpflichtung entlassen, jm. etwas erlassen, jn. von etwas entlasten
IV freilassen