Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quittungsbrief
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(quittschelten)
(Quittschelter)
Quittscheltung
(Quittscheltungbrief)
(Quittteilung)
Quittung
Quittungsbrief
, m.
wie Quittung (IV)
- sey in solchen pfand- und gegenbriefen klar enthalten, daß die reichsstaͤdte ... alle nutzung dieser herrschaft einnehmen, aber ... dem haus Oesterreich von ubermaß der nutzung jaͤhrlich rechnung thuen, und darůber von denen herzogen quittungsbriefe einholen ... [sollen]1668 Fugger,Ehrensp. 617Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- gebe ich dem vogthey-herrn die macht, schuld-, kauff-, quittungs-, geburts-brieffe ... auszufertigen1705 KlugeBeamte I2 726Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von dem quitungsbrief. zahlung ist facti, und muß mithin auf allenfalsigen widerspruch bewiesen seyn, welches nicht nur durch quitungen, sondern auch andere schriftliche urkunden ... bewirket werden kann1774 Wagner,Civilbeamte I 350Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kauf- und quittungs-brief ... [über] den verkauf der jurisdiktion und dienstbarkeiten, leute und guͤter1786 Montag,AbteiEbrach 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)