Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quittungsbrief

Quittungsbrief

, m.

wie Quittung (IV) 
  • sey in solchen pfand- und gegenbriefen klar enthalten, daß die reichsstaͤdte ... alle nutzung dieser herrschaft einnehmen, aber ... dem haus Oesterreich von ubermaß der nutzung jaͤhrlich rechnung thuen, und darůber von denen herzogen quittungsbriefe einholen ... [sollen]
    1668 Fugger,Ehrensp. 617
  • gebe ich dem vogthey-herrn die macht, schuld-, kauff-, quittungs-, geburts-brieffe ... auszufertigen
    1705 KlugeBeamte I2 726
  • von dem quitungsbrief. zahlung ist facti, und muß mithin auf allenfalsigen widerspruch bewiesen seyn, welches nicht nur durch quitungen, sondern auch andere schriftliche urkunden ... bewirket werden kann
    1774 Wagner,Civilbeamte I 350
  • kauf- und quittungs-brief ... [über] den verkauf der jurisdiktion und dienstbarkeiten, leute und guͤter
    1786 Montag,AbteiEbrach 52