Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quittungsbuch
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(Quittsagung)
Quittschein
(quittschelten)
(Quittschelter)
Quittscheltung
(Quittscheltungbrief)
(Quittteilung)
Quittung
Quittungsbrief
Quittungsbuch
, n.
Buch, in dem der Empfänger die erfolgte Zahlung oder Leistung bestätigt
vgl.
Quittanzbuch
- [ist] denen beyden gerichtschreibern ... einzubinden, ... des herrn stadtrichters quittungsbuch ... zu continuiren1628 Lahner,Samml. 56Faksimile - in Google Books
- besoldung, laut der von den oeconomis gehaltenen register und quitungs-büchern1655 Westphalen,Mon. IV 1222Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- jeder buͤrger soll ein ... quitungs-buch haben ... [in dieses soll der Stadteinnehmer] bey jeder zahlung, so der buͤrger thut, die bezahlte posten ... quitiren1711 CCHolsat. III 1230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] werden die sportuln in die quitungsbuͤcher quitiret1739 v.Berg,PolR. VII 129Faksimile - in Google Books
- ein quittungsbuch über die zu der cameralhaubtcassa alhier einlangende gelder1745 Kretschmayr-Walter II 32 Anm.
- muß er [schatzungs-receptor] ... denen eingesessenen in eingebundenen quittungs-buͤchern, wovon ausserhalb der nahme des contribuenten, die commune und das amt, worinn er wohnet, imgleichen die nummer des hebe-registers ... und das consumtions-geld ... richtig quittiren1751 HistBeitrPreuß. I 168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- woruͤber der servis-rendant ... in des buͤrgers quittungs-buch notiret, welchergestalt derselbe den schuldigen servis abgetragen, und wegen der einquartirung verguͤtung erhalten1755 HistBeitrPreuß. II 478Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit jedem huͤtten-arbeiter muß ein besonderes quittungs-buch gehalten, und darinnen uͤber den richtigen empfang von dem empfaͤnger quittiret werden1769 NCCPruss. IV 5723Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- den empfang derer gelder muß der ober-einnehmer einem jeden contribuenten in seinem quittungs-buche uͤber die ordinairen steuern ... quittiren1770 HalberstProvR. 285Faksimile - in Google Books
- die summe, welche eine dorfschaft im ganzen zu bezahlen hat, ist aus den katastern und quittungsbuͤchern zu sehen1808 Krug,StaatswPreuß. 353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Statuten der Sparkasse:] jedem inhaber des quittungs-buchs werden gegen vorzeigung capital und zinsen ausbezahlt1824 Geck,Soest 405Faksimile - in Google Books